Sie haben einen Notfall?
Was sind die nächsten Schritte.
Bei einem KFZ-Schadenfall
Verkehrsunfall
- Leisten Sie Erste Hilfe
- Rufen Sie die Rettung (144)
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen – Download
- Informationen der beteiligten Fahrzeuge notieren (falls Unfallbericht nicht vorhanden):
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- Kennzeichen
- Marke
- Typenbezeichnung
- Daten aller Fahrzeuglenker notieren (Name, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheindaten)
- Daten aller verletzten Personen notieren
- Schilderung des Schadensherganges
- Bei Schäden am öffentlichen Gut verständigen Sie die Polizei
Schaden am eigenen Auto (Kaskoschäden)
- Bei Schäden mit Tieren, Diebstahl und Brand rufen Sie die Polizei (133)
- Bei Schäden durch unbekannte KFZ oder Vandalismus fahren sie unverzüglich zur nächsten Polizeidienststelle. Anzeigebestätigung ist zwingend erforderlich.
- Bei Schäden am öffentlichen Gut ist ebenfalls die Polizei zu verständigen.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit Foto
Bei einem Notfall
Schaden am Eigeneheim, in der Wohnung
- Bei einem Brand rufen Sie die Feuerwehr (122)
- Bei einem Brand auch die Polizei (133), das ist verpflichtend für den Versicherungsschutz.
- Dokumentieren Sie Schäden am besten mit Fotos
- Sie sind verpflichtet Schäden so gering wie möglich zu halten, daher Reparaturen nicht unnötig hinauszögern (z. B. bei Wasserschäden oder Schäden am Dach)
- Entsorgen Sie Sachen erst nach Erledigung des Schadens bzw. nach Prüfung durch einen Sachverständigen.
Allgemeine Hinweise
Wenn ein Gebäude länger als 72 Stunden nicht bewohnt ist, ist man verpflichtet die Hauptwasserleitung abzudrehen.
Fenster müssen beim Verlassen des Gebäudes grundsätzlich geschlossen sein (Einbruch).
Es ist verboten eine offene Flamme unbeaufsichtigt zu lassen (z. B. Kerzen)
Lassen Sie Gegenstände (speziell Elektronische) im Fahrzeug nie sichtbar liegen.
Denken Sie bei Fahrten ins Ausland mit dem eigenen KFZ an die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)